Rechtsanwältinnen Essen

Kosten

Wir möchten für eine weitestgehende Transparenz bei den auf Sie zukommenden Kosten sorgen.

Aus diesem Grunde beraten wir Sie auf Wunsch zu Beginn des Mandatsverhältnisses umfangreich über die zu erwartenden Kosten.

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang eine Kostentragung durch eine Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder die Staatskasse in Betracht kommt.

Die Kosten für die anwaltliche Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG setzt für gerichtliche Verfahren Mindestbeträge für die anwaltliche Tätigkeit fest.

Im Regelfall wird von uns keine über die im RVG bestimmten Beträge hinausgehende Vergütung in Anspruch genommen. Sollte dies im Einzelfall anders sein, werden wir vorab eine schriftliche Gebührenvereinbarung mit Ihnen treffen.

Die Höhe der Vergütung nach dem RVG errechnet sich in den Zivilverfahren wie beispielsweise Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsunfallrecht oder Erbrecht nach dem Gegenstandswert. Anhand von Tabellen kann dann ermittelt werden, in welcher Höhe die Kosten anfallen. In anderen Bereichen, wie z.B. im Strafrecht bestimmt das RVG einen Gebührenrahmen.

Für Beratungen haben Sie die Möglichkeit, vorab mit uns einen Pauschalbetrag zu vereinbaren. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Kosten für die Beratung niedrig bleiben und Sie genau darüber informiert sind, welche Kosten bei Inanspruchnahme einer Erstberatung auf Sie zukommen.

Wenn Sie vorab klären möchten, ob Sie Beratungshilfe für die außergerichtliche Rechtsanwaltstätigkeit bekommen, können Sie einen sogenannten Berechtigungsschein bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes beantragen. Bei Gewährung von Beratungshilfe fällt lediglich eine Zuzahlung von 15,- EUR an.

Möglicherweise können wir für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dazu muss geprüft werden, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Je nach den finanziellen Verhältnissen muss die Hilfe in monatlichen Raten zurückgezahlt werden oder nicht. Bitte sprechen Sie uns an, falls dies für Sie in Frage kommt.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie auch vorab mit Ihrer Versicherung klären, ob diese die Kosten übernimmt.

Sollten Sie Fragen zu den Kosten eines Verfahrens haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir sind gerne bereit, Ihnen vorab mitzuteilen, mit welchen Kosten Sie in welchem Verfahren rechnen müssen.

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