Recht der nichtehelichen Partnerschaften
Vertreten durch:
Henriette Böhmer
Fachanwältin für Familienrecht
Für unverheiratete Paare stellt sich häufig die Frage, ob und welche Möglichkeiten der gegenseitigen Absicherung bestehen. Wir beraten Sie gerne über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Konsequenzen der nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Im Falle der Trennung der Paare sind häufig umfangreiche Regelungen zu treffen. Wir sind beratend für Sie tätig und setzen außergerichtlich oder gerichtlich Ihre Ansprüche durch.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie noch Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten.