Rechtsanwältinnen Essen

Wohnraum- und Geschäftsraummietrecht

Vertreten durch:

Anne Kitschenberg
Seit Gründung der Kanzlei 1995 bin ich für den Bereich Geschäfts- und Wohnraummietrecht für Sie tätig.

Nach Einführung der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ wurde mir im Jahre 2004 die Berechtigung zur Führung des Titels Fachanwältin im Miet- und Wohnungseigentumsrecht übertragen.

Wohnraummietrecht

Die Hälfte aller Menschen in Deutschland wohnt zur Miete. Die Vermietung und die Miete von Wohnraum hat eine besondere Bedeutung. Im Gesetz finden sich zahlreiche Bestimmungen zum „Wohnraummietrecht“.

Im Grundgesetz sind die Rechte der Mieter und Mieterinnen und die Rechte von Vermieter und Vermieterinnen eigens geschützt. Hier können Spannungen entstehen – zumal Mietverhältnisse über Wohnraum typischerweise für einen längeren Zeitraum bestehen.

Der Mietvertrag ist mehrere Seiten lang und enthält eine Vielzahl von Regelungen. Benötige ich überhaupt einen schriftlichen Vertrag? Muss die Wohnung vor Beendigung des Mietverhältnisses renoviert werden? Und immer wieder die Frage, wann und auf welche Weise kann der Vertrag beendet werden.

Bei allen auftretenden Fragen oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und meinen Kenntnissen als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gerne zur Seite.

 

Gewerbemietrecht

Im Bereich des Gewerbemietrechtes ist Erfahrung und Kenntnis besonders gefragt. Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, einen Gewerbemietvertrag zu gestalten und auf Ihre konkreten Interessen anzupassen.

Der Gesetzgeber gibt hier den Vertragsparteien, anders als im Wohnraummietrecht, viel Spielraum. Das hat viele Vorteile und birgt so manche Risiken. Diese sollten Sie kennen.

Bei Abschluss des Gewerbemietvertrages werden zahlreiche Weichen gestellt. Ob die Gründung des Gewerbes erfolgreich ist kann auch maßgeblich davon abhängen, auf welchem vertraglichem Sockel die Gewerbeimmobilie fußt. Soll der Vertrag kündbar oder befristet sein? Auf welche Weise soll das Objekt genutzt werden? In welchem Umfang gewährleistet der Vermieter die Nutzung? Welcher Schutz besteht vor Konkurrenz?

Aber auch im Verlauf des Mietverhältnisses können zahlreiche Probleme und Fragen auftreten, bis zu der Frage, auf welche Weise der Vertrag wieder beendet werden kann.

Gerne stehe ich Ihnen mit meinen Kenntnissen und Erfahrungen als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Seite.

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