
Wohnungseigentumsrecht
Vertreten durch:

Anne Kitschenberg
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht
Die Reform des Wohnungseigentumsrechtes tritt am 01.01.21 in Kraft.
Das neue Gesetz sieht zahlreiche Änderungen vor. Unter anderem können Beschlüsse über bauliche Veränderungen und Modernsierungen einfacher gefasst werden, der Verwalter erhält mehr Rechte und Befugnisse, kann einfacher abberufen werden und vieles anderes mehr.
Zu aktuellen Themen habe ich bei der VHS Essen, der VHS Bochum, der VHS Mülheim Vorträge gehalten. Leider können weitere zur Zeit wegen der Pandemie nicht stattfinden.
Eine individuelle Beratung kann an diesen Terminen nicht erfolgen.
Ihr Wohnungseigentum, in dem Sie selbst wohnen oder das Sie als Kapitalanlage nutzen, ist ein Erfolgsmodell. Es gibt in Deutschland etwa 6.789.900 Wohnungen und 53 % der Bevölkerung wohnen in ihrem Wohnungseigentum. Und es werden jedes Jahr mehr. Das hat gute Gründe. Die eigenen vier Wände, die Altersversorgung, die Vermietbarkeit. Im Vergleich zum Eigentum an einem Haus ist die Eigentumswohnung regelmäßig günstiger im Erwerb und bei den laufenden Kosten sowie einfacher in der Finanzierung. Sie ermöglicht es auch, in der gewünschten Lage in der Stadt zu wohnen. Diese Vorteile einer Eigentumswohnung sind bekannt.
Weniger bekannt sind ihre rechtlichen Besonderheiten: Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Eigentumswohnung können Sie in der Regel nicht allein entscheiden, ob die Fenster oder das Dach erneuert werden – Sie müssen aber in der Regel auch die Kosten dafür nicht alleine tragen. Wenn der Mieter der Eigentumswohnung mietvertraglich „mehr“ darf als der Eigentümer, bleibt zu klären, ob und in welcher Weise die Eigentümergemeinschaft dagegen vorgehen kann. Die Frage der Sonderumlage, wenn Hausgeldrückstände eintreten und das erforderliche Hausgeldinkasso erfordern immer wieder rechtliche Klärung.
Welche Aufgaben, Befugnisse und Pflichten hat die Hausverwaltung? Die Hausverwaltung erfordert nicht nur technische und kaufmännische, sondern eben auch juristische Kenntnisse, z.B. bei der Erstellung der Jahresabrechnung. Ihre Erstellung ist eine der wesentlichsten Pflichten des Verwalters. In der Praxis besteht erhebliche Unsicherheit über den nach der Rechtsprechung notwendigen Inhalt einer Jahresabrechnung sowie die Art und Weise der Darstellung.
Seit mehr als 12 Jahren bin ich als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Ich berate außergerichtlich und gerichtlich Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Darüber hinaus halte ich regelmäßig Vorträge zu dem Thema Wohnungseigentumsrecht. Meine Erfahrung und Kenntnisse als Fachanwältin für Wohnungseigentumsrecht stelle ich Ihnen bei Ihren Fragen zu Ihrem Wohnungseigentum gerne zur Seite.
Nachbarrecht / Maklerrecht
Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin ich auch besonders qualifiziert in den Bereichen Nachbarrecht und Maklerrecht. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie einen Termin vereinbaren oder weitere Einzelheiten vorab besprechen möchten.