Rechtsanwältinnen Essen

Erbrecht

Vertreten durch:

Henriette Böhmer

Hierzu gehören insbesondere:

  • Testamentsentwürfe
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Vertretung von Erben
Wenn Sie Ihr Testament aufsetzen wollen, berate ich Sie gerne über die vielfältigen möglichen Inhalte einer solchen „letztwilligen Verfügung“. Ich stehe Ihnen gerne bei den Überlegungen zur Seite, in welcher Form ein Testament errichtet werden sollte, und entwerfe gerne einen Testamentsentwurf nach Ihren Wünschen.

Wenn Sie Erbe geworden sind, sind viele vermögensrechtliche Dinge zu regeln. Ich berate Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten und bin Ihnen ggf. bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich. Wenn Sie mit anderen Erben Miterbe geworden sind und eine Erbengemeinschaft bilden, kann sich die Auseinandersetzung des Erbes als schwierig erweisen. In diesen und anderen Fällen, die im Zusammenhang mit einem Erbe stehen, berate und vertrete ich Sie gerne.

Sollten Sie von den eigenen Eltern, den eigenen Kindern oder dem Ehegatten/Lebenspartner enterbt worden sein, steht Ihnen ein Plichtteilsanspruch gegen die Erben zu. Ich bin Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die testamentarischen Erben behilflich. Ich hole für Sie Auskünfte über die Höhe des Vermögens ein, errechne Ihre Ansprüche und setze diese bei den Erben ggf. auch auf dem gerichtlichen Wege für Sie durch.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie noch Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten.

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